Wie jeder Verein, haben auch die St. Antonius Männerschützen einen Vorstand gem. §26 BGB.
Da ein Verein als Körperschaft nicht selbst handlungsfähig ist, muss mindestens eine Person als Vorstand den Verein gesetzlich vertreten. Dies ist vereinsrechtlich zwingend vorgeschrieben. Der Vorstand der St. Antonius Männerschützenbruderschaft, setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand bestehend aus dem 1. Vorsitzenden (in Bruderschaften "Brudermeister" genannt), dem 2. Vorsitzendem, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Zur Unterstützung und für "Fachbereiche" gibt es den erweiterten Vorstand, bestehend aus dem Schützenkönig und seinen Ministern, Major, Fähnrich, Platzmeister, 2. Schriftführer, 2. Kassierer, Alterspäsident, Ehrenbrudermeister, Beisitzer.und eigentlich einem Präses. Leider wurde nach der Neugliederung die Pfarre in St. Hubert nicht neu besetzt, sodass wir vorerst auf geistlichen Beistand verzichten müssen.
Im Vorstand sind bis auf den Beisitzer, alle mit einer Stimme stimmberechtigt.
Die einfache Mehrheit entscheidet.
Bei Stimmengleichheit, ist die Stimme des Schützenkönigs maßgebend.