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Brauchtum erhalten - Gemeinschaft pflegen - Neues gestalten

BHDS-Aachen

Den Glauben (an sich) nicht verlieren

BHDS Aachen legt Corona-Sonderprogramm auf

Die Corona-Pandemie stellt auch das Ehrenamt vor besondere Herausforderungen. Auch bei den Bruderschaften fehlt durch den Ausfall von Veranstaltungen oder die allenfalls eingeschränkte Nutzung eigener Vereinsräumlichkeiten der finanzielle Rahmen, auf den sich die Vereinsaktivitäten bislang stützen konnten. Der aber ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Schützen nicht wie gewohnt öffentlich auftreten können und andere Wege finden müssen, um Glaube, Sitte und Heimat öffentlich „ein Gesicht“ zu geben.

Mit dem Corona-Sonderprogramm möchte der DV Aachen unkompliziert seine Mitgliedsbruderschaften und Bezirksverbände unterstützen, um im Rahmen der jeweils geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung kleine Aktionen, die den satzungsgemäßen Zielen des BHDS entsprechen, durchführen zu können. „Wir reagieren auf die derzeitige Situation und ergänzen unsere Fördermöglichkeiten, weil es jetzt schwer ist, die üblichen Formate mit größerer Teilnehmerzahl wie Einkehrtage oder Wallfahrten, für der Diözesanverband Aachen ja schon Fördermittel bereitstellt, aktuell durchzuführen“, so Diözesanbundesmeister Kurt Bongard.

Bei dem Sonderprogramm handelt es sich um eine Pauschalförderung in Höhe von 250 Euro je Maßnahme. Kriterien für eine Bewilligung sind die Förderung des christlichen Glaubens und/oder die Stärkung identitätsstiftender Merkmale zur Erhaltung des Vereinsgedankens. „Dabei kann es sich um eine Wanderung zu Wegekreuzen, eine Dorfrallye, ein Video bzw. Fotoprojekt, eine Gruppentour vor Ort oder eine Sozialaktion handeln – Hauptsache niederschwellig, unkompliziert und schnell umsetzbar“, so stellv. Diözesanbundesmeister Hans-Willi Pergens, der sich mit der Ausarbeitung des Programms beschäftigt hat.

Anträge für Maßnahmen ab dem 01. August können ab sofort gestellt werden. „Wir speisen das Budget für dieses neue Programm mit Fördermitteln, die bislang nicht für andere Veranstaltungen in Anspruch genommen werden konnten. Dennoch ist der für das Sonderprogramm zur Verfügung stehende Finanzrahmen begrenzt, so dass wir die hoffentlich zahlreichen Anträge in der Reihenfolge des Eingangs in unserer Diözesanstelle berücksichtigen werden“ ergänzt Diözesanschatzmeister Christoph Kammers. Der Aktionszeitraum sei bis zum 30.04.2021 befristet.

Alle Informationen zum Corona-Sonderprogramm des Diözesanverbandes Aachen, insbesondere die Beantragung und Abrechnung, gibt es auf > www.bhds-aachen.de <.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Kammers

Diözesanschatzmeister

 

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