Die neue Trinkwasserverordnung

Legionellenprüfung gemäß Untersuchungspflicht § 14 der TrinkwV für Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung

 

  

Sehr geehrte Kunden,

 

seit dem 01.11.2011 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Diese ist für alle Betreiber einer Trinkwasserversorgung (Hausinstallation) verbindlich. Als Betreiber (Inhaber/Vermieter/Hausverwalter) einer solchen Anlage kommen damit umfangreiche, zusätzliche Untersuchungspflichten auf Sie zu.

Gerade vermietete Immobilien mit einem Brauchwasserspeicher größer als 400 Liter und/oder einem Leitungswasserinhalt von mehr als 3 Litern müssen jetzt in einer ersten orientierenden Untersuchung auf Legionellen geprüft werden.

 

Zurzeit herrscht bei vielen Betreibern Unsicherheit über die Untersuchungspflicht der eigenen bzw. der vermieteten Anlage. Diese Unsicherheit möchten wir Ihnen nehmen. Denn im Extremfall stellt eine kontaminierte Anlage keine Ordnungswidrigkeit mehr dar, sondern eine Straftat.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Lösung Ihrer Fragen zu diesem Thema.

Seit dem 07.06.2013 sind wir, die Firma Klaus Hetges, ein zertifiziertes Unternehmen zur Probeentnahme und arbeiten mit einem entsprechend zugelassenem Labor zusammen. Unser "Rundum-Sorglos-Paket" beinhaltet von der Installation der erforderlichen Probenentnahme-Ventile, über die Probeentnahme selbst, bis hin zur Information des Gesundheitsamtes und der Erarbeitung eventueller Maßnahmepläne, alle nötigen Aufgaben.

 

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein auf Sie spezielle zugeschnittenes Angebot.

 

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